1.1 D-Controlling erbringt alle Lieferungen und Leistungen für D-Controlling-Produkte, insbesondere die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen („digitale Produkte“), ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 D-Controlling kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen, jedoch nur, wenn die Vertragsübernahme dem Kunden zum Nachteil gereicht.
1.4 D-Controlling kann diese AGB ändern, wenn die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung für den Kunden zumutbar ist und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, sodass das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht oder in nur unbedeutendem Maße gestört wird. D-Controlling wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt oder ohne Auswirkung auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bleibt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
2.1 D-Controlling gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 91 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von D-Controlling liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. D-Controlling kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
2.3 Bei einem Cloud-Abonnement mit begrenztem Gesamtspeichervolumen für Dokumente kann der Kunde initial über die im Rahmen des Abonnements festgelegte Speicherkapazität verfügen. Erreicht der Kunde die Höhe des jeweils verfügbaren Speichervolumens für Dokumente, kann D-Controlling den Speicherplatz auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis erhöhen. Eine Erhöhung kann maximal einmal täglich stattfinden. D-Controlling behält sich vor, den Kunden auf einen entsprechend ausgestatteten Server umzuziehen. Bei einem solchen Umzug kann es zu technisch notwendigen Ausfallzeiten kommen.
2.4 Kommt D-Controlling der fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts auf Aufforderung des Kunden nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung gegenüber D-Controlling beenden. Dies gilt jedoch nur, wenn D-Controlling eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und mindestens vier Wochen betragen.
2.5 D-Controlling kann ihre Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der Technik, rechtliche oder aufsichtsbehördliche Anforderungen sowie Marktentwicklungen anzupassen.
2.6 D-Controlling darf Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anpassen, wenn sich Kostenfaktoren ändern. Preisänderungen können sowohl zu Steigerungen als auch zu Senkungen führen. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht.
2.7 Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Produkte darf D-Controlling diese aus Gründen des technischen Fortschritts oder der Sicherheit ändern. Wird dadurch die Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde binnen 30 Tagen kündigen.
3.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz) an der Cloud-Lösung. Bei Mehrfachlizenzen gelten die Bedingungen für jede Lizenz. Die Lizenz umfasst das Originalprogramm und seine Bestandteile.
3.2 Der Kunde sorgt dafür, dass jeder Nutzer diese Lizenzbedingungen einhält. Die Nutzung erfolgt über einen Browser mit persönlicher Anmeldung.
3.3 Die Lizenzgebühren richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Ressourcen oder einer Kombination daraus.
3.4 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Reverse Engineering, Vermietung, Leasing oder Unterlizenzen sind untersagt.
3.5 Nach Vertragsende wird der Account gelöscht. Nebenpflichten bleiben bestehen.
3.6 Grafische Elemente, Texte oder Vorlagen dürfen nur während der Vertragslaufzeit genutzt werden.
3.7 D-Controlling haftet nicht für Rechtsverletzungen durch den Kunden.
3.8 Bei Verstoß gegen diese Pflichten zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro.
4.1 D-Controlling kann Kundenanträge binnen 14 Tagen annehmen.
4.2 Der Vertrag gilt spätestens mit erster Leistungserbringung als geschlossen.
4.3 Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Danach kann mit Monatsfrist jederzeit gekündigt werden.
4.4 Bei Rechtsverletzungen durch den Kunden kann das Cloud-Abonnement gesperrt werden.
4.5 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, Pflichtverletzung oder Verstoß gegen Vergaberichtlinien.
4.6 Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn, D-Controlling ist verantwortlich.
5.1 Preise sind Festpreise.
5.2 Der Kunde gerät ohne Mahnung nach 14 Tagen in Verzug.
5.3 D-Controlling kann Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen. Kostensenkungen und -erhöhungen werden gleich behandelt. Preisänderungen werden vier Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht.
5.4 Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie Mahngebühren.
5.5 Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes werden Entgelte angepasst.
5.6 Entgelte sind monatlich im Voraus fällig. Rechnungen werden digital versandt.
5.7 Bei Preisänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraums erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung.
5.8 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6.1 D-Controlling haftet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.2 Als vertragstypischer Schaden gilt das durchschnittliche Jahresentgelt des Kunden.
6.3 Der Kunde ist selbst für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften verantwortlich.
6.4 Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen.
7.1 Der Kunde darf keine gesetzeswidrigen, pornografischen oder sittenwidrigen Inhalte verbreiten. Zuwiderhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro.
7.2 D-Controlling prüft Inhalte nicht regelmäßig, kann aber bei Verstößen sperren.
8.1 Der Kunde muss korrekte und aktuelle Daten angeben und Änderungen mitteilen.
8.2 Passwörter sind geheim zu halten. Bei Missbrauch haftet der Kunde.
8.3 Der bereitgestellte Webspace darf nicht für Massen-Downloads oder Online-Backups genutzt werden.
8.4 Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze verstoßen. Insbesondere sind verboten:
8.5 Bei Verstößen darf D-Controlling sperren.
8.6 Der Kunde muss bei Mitwirkungshandlungen fristgerecht reagieren. Unterbleibt eine Rückmeldung binnen sieben Tagen, gilt die Leistung als genehmigt.
9.1 D-Controlling verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Vertragserfüllung und Abrechnung erforderlich ist.
9.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Cloud-Lösungen nur über sichere Netzwerke genutzt werden.
9.3 Sofern D-Controlling als Auftragsverarbeiter tätig wird, gelten ergänzende Regelungen der AVV.
9.4 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. D-Controlling kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Version: 2.0
Stand: 09/2025